Melanom-Nachexzidat – unzureichende Fixierung wegen zu kleinen Versandgefäßes

Die Größe der Verpackung muss zum Inhalt passen. Das gilt für Schuhe und Jacketts ebenso wie für Versandgefäße. Wenn man seine Füße in zu kleine Schuhe zwängt, führt dies zu Hühneraugen. Wenn ein Jackett zu eng ist, geht über dem sich wölbenden Bauch der letzte Knopf nicht zu. Wenn man ein großes Exzidat in ein zu kleines Versandgefäß quetscht, führt dies zu Artefakten.

Schon das Hineinquetschen des Exzidates geht mit einer mechanischen Schädigung einher. Schwieriger ist es noch, das Präparat durch den Hals des Versandgefäßes wieder herauszuziehen, und auch dabei werden Artefakte gesetzt. Die wichtigste Folge zu kleiner Gefäße ist jedoch eine mangelhafte Fixierung des Gewebes. Das Volumenverhältnis von Formalin zum Gewebe sollte im Versandgefäß etwa 5:1 bis 10:1 betragen. Nur dann ist gewährleistet, dass die Fixierlösung das Präparat durchsetzt. Ist dieses Zahlenverhältnis geringer oder womöglich auf den Kopf gestellt, wird das Gewebe nicht ausreichend fixiert. Dies schlägt sich zum einen in Artefakten nieder, die die Beurteilung erschweren, zum anderen in einer reduzierten Gewebeschrumpfung. Wird zum Beispiel ein Melanom mit Sicherheitsabstand exzidiert und dann in ein kleines Versandgefäß mit zu wenig Formalin gezwängt, muss man damit rechnen, dass die Tumordicke um einige Zehntelmillimeter größer gemessen wird, als dies bei einer kleineren Exzision und einem Gefäß mit ausreichend Formalin der Fall gewesen wäre.

Im Verhältnis zum Versandgefäß zu großes Biopsat: eine mangelhafte Fixierung und daraus resultierende Artefakte sind die Folge.

Großes Nachexzidat nach Entfernung eines Melanoms vom Stamm mit dem für diese Lokalisation typischen breiten Stratum reticulare.

Infolge der unzureichenden Fixierung sind die Kollagenfasern der Dermis verquollen.

Artefiziell bedingte Vakuolen im Bindegewebe und in Keratozyten der Epidermis.