Ihr Speziallabor für
mikroskopische Analysen
von Gewebeproben
Informationen für Patienten
Dienstleistungslabor für Hautarztpraxen und Kliniken
Das Zentrum für Dermatopathologie Freiburg arbeitet als histopathologisches Labor nicht direkt am Patienten. Als Dienstleistungslabor für Hautarztpraxen und Kliniken sind wir für die Behandlung von Patienten nicht ausgestattet. Da histopathologische Befunde stets im Kontext desklinischen Erscheinungsbildes betrachtet werden müssen, sollten diesbezügliche Fragen in erster Linie mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin besprochen werden.
Informationen zur Rechnung
Kassenpatienten erhalten in der Regel keine Rechnungen, da die Leistungen durch die Krankenkassen ausgeglichen werden. Für wenige Spezialuntersuchungen (z. B. Genexpressionsanalysen) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich.
Bei Privatpatienten stellen wir die erbrachten Dienstleistungen direkt dem Patienten in Rechnung. Hierbei spielt es keine Rolle, aus welchen Bundesland der Versicherte stammt. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Warum erhalte ich zwei Rechnungen, obwohl nur eine Probe entnommen wurde?
In der Regel erhalten Privatpatienten nur eine Rechnung für die Untersuchung eines Präparates. Erfolgen aber zu unterschiedlichen Zeiten zusätzliche Untersuchungen (u. a. bei der Immunhistochemie), kann es vorkommen, dass die erste Rechnung bereits gestellt wurde. Im Anschluss erhält der Privatpatient die zweite Rechnung über die zusätzlich erfolgten Untersuchungen. Die Art der erfolgten Untersuchungen geht aus den Rechnungen hervor.
Warum sind mehrere Abrechnungsziffern auf der Rechnung, obwohl nur eine Probe entnommen wurde?
Für die Addition mehrerer Abrechnungsziffern auf einer Rechnung bestehen folgende Gründe.
Abrechnungsziffern ergänzen sich teilweise. Zum Beispiel sind für Sonderfärbungen oder Messungen zusätzliche Abrechnungsziffern vorgesehen.
Bei einer Randschnittdiagnostik werden von einem Exzidat die Ränder abgetrennt und gesondert untersucht, um (bei Verdacht auf einen bösartigen Tumor) die Vollständigkeit der Entfernung zu überprüfen und ggf. verbliebene Tumoranteile genau lokalisieren zu können. Eine Randschnittdiagnostik erfolgt nur, wenn sie vom behandelnden Arzt angefordert wurde.
Was beinhaltet die Position „Versandkosten- und material“?
Die Position „Versandkosten- und material“ wird gemäß §10 Absatz 2 der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet, die einen Ersatz von Auslagen vorsieht, die mit dem eigentlichen Untersuchungsvorgang nur indirekt in Zusammenhang stehen. Solche Kosten können laut GOÄ „von dem Arzt berechnet werden, dem die gesamten Kosten für Versandmaterial, Versandgefäße sowie für den Versand oder Transport entstanden sind.“ Über die reinen Portokosten hinaus handelt es sich um Kosten für Versandgefäße, Fixierlösungen, eine wasserdichte Innenverpackung für die Versandgefäße, Begleitscheine und Versandumschläge sowie um Kosten, die durch die Zusammenstellung und Übersendung der genannten Materialien an die einsendenden Kollegen entstehen.
Der Posten „Versandkosten- und material“ gliedert sich wie folgt:
Porto (Übersendung und Rücksendung von Versandmaterial, Befundübermittlung):
€ 2,90
Fertigstellung des Versandmaterials (Versandgefäß, Fixierlösung, Verpackungsmaterial):