Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Wie ist der Umgang mit IGeL-Leistungen?

Individuelle Gesundheitsleistungen, die über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Patienten-versorgung hinausgehen und daher nicht über Krankenkassen abgerechnet werden können, sind in der Dermatologie besonders, wie zum Beispiel im Falle der Entfernung gutartiger, aber kosmetisch störender Hautveränderungen.

Auch bei Läsionen, die vom klinischen Aspekt her mit hoher Sicherheit als gutartig eingestuft werden, ist eine histopathologische Untersuchung aus verschiedenen Gründen sinnvoll.

 

Erstens kommen auch in solchen Fällen Fehleinschätzungen vor (z.B. Verwechslung eines papillomatösen amelanotischen Melanoms mit einem Fibroma pendulans), zweitens kann sich innerhalb einer gutartigen Läsion ein bösartiger Tumor bilden, der klinisch noch nicht wahrnehmbar ist (z.B. Basalzellkarzinom innerhalb eines Fibroma pendulans), und drittens steht im Fall einer späteren Metastase bei unbekanntem Primärtumor immer die anamnestische Angabe einer früher entfernten und nicht untersuchten Läsion im Raum.

Die histopathologische Untersuchung von Hautpräparaten, die im Rahmen einer IGeL-Leistung entfernt wurden, wird am Zentrum für Dermatopathologie Freiburg gemäß dem einfachen Satz der GoÄ abgerechnet, wobei auf die Berechnung von Versandkosten verzichtet wird. Die Kosten betragen derzeit 15,25 €. Die Zustimmung des  Patienten zur histopathologischen Untersuchung sollte eingeholt und dokumentiert werden.

Sollte sich eine Läsion wider Erwarten als bösartiger Tumor erweisen, wird der behandelnde Arzt informiert und kann einen Überweisungsschein zur Abrechnung über die Krankenkasse nachreichen.

Wie stark schrumpft das Gewebe?

Nach Entfernung eines Hautpräparates ist mit einer Gewebeschrumpfung um etwa 30% zu rechnen. Die Schrumpfung kann jedoch auch deutlich über 40% betragen. Insofern können der klinische Eindruck der Präparategröße und die gemessene Größe im Labor deutlich variieren. Das Ausmaß der Gewebeschrumpfung ist variabel und wird unter anderem vom Alter des Patienten und der Lokalisation beeinflusst. Mit höherem Alter des Patienten nimmt die Gewebeschrumpfung ab.

Das sehr variable Ausmaß der Gewebeschrumpfung ist bei Messungen an histopathologischen Präparaten zu berücksichtigen. Dies wird in der Regel nicht getan. Zum Beispiel ist die Dickenmessung von Melanomen an histopathologischen Präparaten sehr ungenau, und die üblichen Angaben der Tumordicke im Hundertstel-Millimeter-Bereich (z.B. 0,76 mm) tragen der ungleichen Gewebeschrumpfung nicht Rechnung. Wegen der großen Fehlerspanne sind Messangaben, die über  den Millimeter- oder allenfalls Zehntel-Millimeter-Bereich hinausgehen, im Grunde nicht sinnvoll.

Literatur:

Hudson-Peacock MJ, Matthews JNS, Lawrence CM. Relation between size of skin excision, wound, and specimen. J Am Acad Dermatol 1995; 32: 1010-15.

Kerns MJJ, Darst MA, Olsen TG, Fenster M, Hall P, Grevey S. Shrinkage of cutaneous specimens: formalin or other factors involved? J Cutan Pathol 2008; 35: 1093-6.

Weyers W. The magic of numbers: Malignant melanoma between science and pseudoscience. Am J Dermatopathol 2011; 33: 371-378.