Untersuchungskosten

Die Untersuchungskosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte, die 1997 zuletzt angepasst wurde. Individuelle Gesundheitsleistungen werden nach dem einfachen Gebührensatz abgerechnet, wobei bei histopathologischen IGeL-Untersuchungen eine Pauschale für Versand- und Materialkosten hinzukommt, so dass die Untersuchung insgesamt mit 20 Euro berechnet wird.

Der 3,5fache Satz wird nur in Ausnahmefällen bei besonders schwierigen Präparaten in Rechnung gestellt (z.B. bei schwierigen konsiliarischen Fällen und manchen Fällen, die in der internen Konferenz diskutiert werden).