Klinisch-pathologische Korrelation


Die klinisch-pathologische Korrelation ist für eine korrekte Diagnosestellung in vielen Fällen unerlässlich. Ebenso wie es Krankheiten gibt, die sich klinisch ähneln, aber histopathologisch leicht voneinander abgegrenzt werden können, ist dies auch umgekehrt der Fall. Gerade bei solchen histopathologischen „Doppelgängern“ (z.B. benigne lichenoide Keratose und Lichen planus, Pityriasis rosea und Erythema anulare centrifugum, Acanthosis nigricans und Papillomatosis confluens et reticularis) sind klinische Angaben unerlässlich.

 

Dies gilt auch für Krankheiten, bei denen es im Regelfall zur Diagnosestellung keiner zusätzlichen Informationen bedarf. Nicht immer sind die histopathologischen Veränderungen repräsentativ und häufig nicht voll ausgebildet, so dass die Befundinterpretation stark von klinischen Angaben abhängig ist.

Dies gilt auch für Neoplasien. Insbesondere bei schwer zu beurteilenden melanozytären Tumoren sind Angaben über Bestandsdauer und Veränderungen der Läsion oft wichtiger als zusätzliche immunhistochemische oder molekulare Untersuchungen. Im Falle einer Teilbiopsie ist eine Angabe über die Größe der Läsion unerlässlich, da sich diese am Präparat nicht ablesen lässt.

Am Zentrum für Dermatopathologie stehen mehrere Dermatologen mit langjähriger Berufserfahrung auch als klinische Konsiliarien zur Verfügung. Klinische Bilder können per E-Mail übersandt und anschließend unter Berücksichtigung des histopathologischen Befundes schriftlich oder telefonisch diskutiert werden.